Registrierung von Besuchern

Das Thema ist wirklich ein Dauerbrenner. Jeglicher Besuch muss sich im Land innerhalb von 10 Kalendertagen registrieren an der Adresse, wo er während des Aufenthalts wohnt. Sollte das ein Hotel oder eine andere professionelle Herberge sein, übernimmt das das Hotel automatisch. Die Registrierung ist kostenfrei.
Wenn der Besucher allerdings privat in einem Apartment oder Haus wohnt, muss dieser das selbst machen. Jede Person ist einzeln zu registrieren. In der Regel übernimmt die Registrierung der Vermieter, da dieser bereits ein Konto bei dem staatlichen Dienstleistungsportal hat. Ein Konto kann man bereits mit lokaler Telefonnummer oder Email anlegen.
Die Portaladresse lautet: National Center for Electronic Services
(Нацыянальны цэнтр электронных паслуг)
und der zur Registrierung zu nutzende Service hat die Nummer: “200.12.14.1”


Die Registrierung sollte man nicht auf die lange Bank schieben und möglichst bald nach Ankunft des Gastes unternehmen, da, falls die Registrierung per Online Portal nicht klappt, eine persönliche Registrierung im für die Wohnadresse zuständigen OGIM Büro erforderlich ist. Auch lässt sich eine Online Registrierung nicht rückdatieren und startet immer mit dem Datum der Erfassung.
Den Nachweis der Registrierung sollte man dann unbedingt aufheben, denn bei der Ausreise wird oft danach gefragt.
Hat man keine Registrierung wird es sehr schnell sehr unangenehm teuer.
Die rechtliche Basis für die Registrierung ist der Artikel 41 des Gesetzes der Republik Belarus vom 4. Januar 2010 “Über die Rechtsstellung der ausländischen Staatsbürger und Staatenlosen in der Republik Belarus”.


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