Wie jetzt? Führerscheinumtausch?

Wer ein Fahrzeug führen will braucht eine gültige Fahrerlaubnis. Diese ist in der Republik Belarus befristet. Vor einigen Jahren wurde bereits seitens der EU auch in Deutschland das System geändert und das Fahrerlaubnisdokument erhielt ein Ablaufdatum. Zusätzlich gibt es eine Pflicht zum Umtausch der Fahrerlaubnisdokumente in der EU. In Deutschland gab es zuerst den grauen Pappführerschein, dann den rosa Führerschein, dann die Version im Scheckkartenformat, welche immer noch im Umlauf sind sowie Führerscheine aus der ehemaligen DDR.

Die Umtauschpflicht gilt für alle Fahrerlaubnisinhaber mit Dokumenten ohne Ablaufdatum. Welcher Deutsche bis wann umtauschen muss, kann man hier erfahren.

Sollte man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, gibt es auch einen Prozess, welcher hier beschrieben ist.

Wenn man in die EU auswandert, sollte man vor der Wohnsitzabmeldung in Deutschland den Führerscheinumtausch vollziehen, da man in Deutschland einen neuen Führerschein mit 15 Jahren Gültigkeit bekommt, während man im EU-Ausland mit deutlich kürzeren Ablauffristen konfrontiert sein kann. Der deutsche Führerschein mit den frischen 15 Jahren Restlaufzeit wird aber im EU-Ausland anerkannt, auch wenn dort die Ablaufzeiten deutlich kürzer sind. Wie sich das im jeweiligen Land der EU verhält, kann man hier nachlesen.

Fahren Sie stets vorsichtig und mit gültiger Fahrerlaubnis!


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