Aufenthaltstitel

Es gibt Visa zur temporären Einreise aus verschiedenen Gründen und es gibt Aufenthaltstitel (RP = Residence Permit), temporäre (TRP) und permanente (PRP).
Für die meisten Leute ist das schwierig auseinander zu halten, daher werde ich hier nachfolgend genau darauf achten, wovon die Rede ist.

Ich werde mich nachfolgend auf EU-Staatsbürger beschränken, sonst sprengt das hier den Rahmen. Die Einreise kann für EU Bürger via Flughafen visafrei erfolgen. Man darf dann zu touristischen Zwecken sich maximal 30 Tage im Land aufhalten. Ist man aber visafrei eingereist, kann man keinen Aufenthaltstitel beantragen.

Für das Passieren der Landgrenze wird aber ein Visum (auch für touristische Zwecke, auch für EU Bürger) benötigt. Dieses bekommt man bei der Botschaft in Berlin oder in München beim Konsulat. Bei der Beantragung eines Visums muss ein Grund angeben werden, z.B. touristische Zwecke, Besuch eines Freundes/Familienangehörigen, geschäftliche Zwecke, etc.


Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten muss man ins Land kommen (mit einem Privat- oder Geschäftsvisum) und dann den geeigneten Grund haben für die Beantragung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde (OGIM).
Mögliche Gründe für ein TRP sind z.B. Erwerb/Eigentum einer Immobilie, Aufnahme einer Arbeit, Aufnahme eines Studiums, etc. Das TRP ist ein Jahr gültig und kann dann auf Antrag verlängert werden, sofern der Grund weiter besteht.

Der Aufenthaltstitel TRP hat mehrere Vorteile:
– Man kann damit ein Auto registrieren, das nicht mehr Mautpflichtig ist.
– In Verbindung mit einem Mehrfacheintritts-visum (Multiple Entry) kann man die Landgrenze zur EU (Polen, Litauen, Lettland) jederzeit flexibel passieren.
Es gibt auch die Perspektive, dass die Russische Föderation im Rahmen des Unionsstaats die Visa wechselseitig anerkennt und damit eine offene Grenze nach Osten in die Russische Föderation besteht.

Sobald man den Aufenthaltstitel TRP beim OGIM beantragt hat, wird innerhalb von 2 Wochen geprüft, ob man diesen bekommt. Ab dem Zeitpunkt der Beantragung spielt auch das Ablaufdatum des Visums keine Rolle mehr. Das heißt, wenn das Visum während der Bearbeitungszeit des Antrags abläuft, hat das keine Auswirkungen. Man bekommt eine Quittung, die man besser gut aufhebt und falls der Aufenthaltstitel TRP wirklich abgelehnt wird, erhält man ein sogenanntes Exit-Visum. Damit hat man ein paar Tage Zeit seine Ausreise zu organisieren oder einen Einspruch gegen die Ablehnung einzulegen.

Für die Beantragung muss man das Antragsformular ausfüllen und unterschreiben sowie weitere geeignete Dokumente beifügen. Zwingend ist ein Krankenversicherungsnachweis und ein Nachweis, dass man über ausreichend liquide Mittel verfügt, um seinen 1 Jahresaufenthalt zu bestreiten, sowie der Reisepass mit notariell beglaubigter Übersetzung.
Zusätzlich Dokumente, die sich auf den Grund für das TRP beziehen (im Original) so z.B. bei einer Immobilie das blaue Eigentumszertifikat und den technischen Pass des Objektes. Bei der Abgabe und Prüfung der eingereichten Unterlagen ist noch die Bearbeitungsgebühr über ERIP zu entrichten, Bargeld wird nicht akzeptiert.


Ein anderer Weg ist die Gründung einer GmbH (die heißt in Belarus “OOO”) und dann die Einstellung von sich selbst bei der frisch gegründeten Gesellschaft. Die Unternehmensgründung kann innerhalb von wenigen Tagen erfolgen. Die Beantragung einer Arbeitserlaubnis kann aber mehrere Wochen dauern. Diese ist für das Angestelltenverhältnis bzw. als geschäftsführender Gesellschafter zwingend erforderlich. Mit der Arbeitserlaubnis und der Gründungsurkunde kann man dann wiederum einen Aufenthaltstitel beantragen. Zusätzlich zu den im letzten Absatz bzgl. Immobilienerwerb aufgeführten Nachweisen sollte man dann noch einen vom Wohnungsamt gestempelten langfristigen Mietvertrag vorlegen können. Diese Lösung eignet sich besonders für Unternehmer, die sowieso vor hatten sich selbständig zu machen und eine aktive Firma zu gründen.


PS. Es gibt keine Mindestinvestitionssumme für eine Immobilie. Sie muss nur bewohnbar sein. Ein einfaches Bauernhaus gibt es schon ab 10.000 € und ein Haus reicht schon aus, damit die ganze Familie (in gerader Abstammungslinie) jeder seinen Aufenthaltstitel in den Reisepass bekommt.

PPS.: Der Selbstversorger und Naturliebhaber kann natürlich in seinem Bauernhaus wohnen. Aber es ist auch in Ordnung, wenn man das Haus nicht bewohnt und stattdessen eine Mietwohnung in der Stadt bezieht.


Als Ausländer kann man aber in Belarus kein Eigentum am Boden erwerben, sondern nur die Gebäude, oder auch eine Etagenwohnung. Der Boden wird auf 99 Jahre gepachtet. Die Pacht ist übertrag- und vererbbar.