Wählen für Deutsche im Ausland

Als Deutscher im Ausland kann man auch nach der Abmeldung noch für etwa 25 Jahre die Geschicke der Heimat bei der Bundestagswahl mitbestimmen. Dazu ist ein Antrag zur Wiedereintragung ins Wählerverzeichnis notwendig, denn nach Abmeldung und Wegzug wird man daraus gestrichen. Zuständig ist die Gemeinde, in der die letzte Meldeadresse war. Wenn man den Antrag mit dem Formular, welches auf der Seite der Bundeswahlleiterin abrufbar ist, an die Gemeinde gemailt hat, sollte man daraufhin den Wahlschein im Original zugesendet bekommen.

Ohne dieses Originaldokument geht nichts. Das heißt, man muss den Wahlschein im Original ausfüllen und dann wieder zurück nach Deutschland schicken, um an der Briefwahl erfolgreich teilzunehmen. Dabei sollte man die Postlaufzeiten sowie die Termine unbedingt beachten.


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